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Rechtsschutzversicherung Wartezeit und KündigungDer Gedanke: "Dort droht Ärger, schließen wir schnell noch eine Rechtsschutzversicherung ab", erscheint naheliegend, wird von den Versicherungen aber durch die Wartezeit konterkariert. Risiken, die bei Vertragsabschluss abzusehen sind, werden nicht versichert. Nur Fälle, die nach Ablauf der Wartezeit eingetreten sind, werden von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Allgemein beträgt die Wartezeit drei Monate, sie kann sich aber auch über sechs Monate erstrecken. Versicherungen versuchen, teure Kunden loszuwerden. Wer zu oft klagt, wird aus der Versicherung ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung kann erfolgen, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal ein Versicherungsfall eingetreten ist. Manchmal ist eine taktische Kündigung die beste Maßnahme. |
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Kündigung durch den Versicherten
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