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Rechtsschutzversicherung Leistungen einer RechtsschutzversicherungGrundsätzlich ist zwischen Verträgen mit Deckungssumme und den Varianten ohne Deckungsbegrenzung zu unterscheiden. Die Deckungssumme wird in der Regel auf 250.000 Euro festgelegt, diese Summe bezeichnet die Höhe, bis zu der die Versicherung eintritt. In einem Vertrag ohne Deckungsbegrenzung fällt diese Einschränkung fort. Die zumeist angegebenen 250.000 Euro werden als ausreichend angesehen, um zwei Instanzen zu durchschreiten. Innerhalb dieser Grenze bezahlt die Rechtsschutzversicherung also die gesetzlichen Anwaltsgebühren, wobei dem Versicherten die Wahl des Rechtsanwaltes freisteht. Es werden Zeugengelder und Sachverständigenhonorare übernommen, die Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, soweit diese übernommen werden müssen. Auch Strafkautionen werden gestellt. |
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Leistungsausschluss, Versicherungsarten und Wann tritt die Rechtsschutzversicherung Ein Sie sind hier: Leistungen einer Rechtsschutzversicherung |