Privatrechtsschutz
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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Mit dieser Versicherung werden Streitigkeiten um Verträge, aus gesetzlichen Schuldverhältnissen und aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen abgedeckt.

In den meisten Fällen werden sich die Rechtsfälle aus Kaufverträgen ergeben - wenn es beispielsweise um eine Zahlungsminderung wegen fehlerhaft gelieferter Ware geht.

Andere Bereiche sind mangelhafte Reparaturen, Reiseverträge, bei denen die Versprechungen des Katalogs nicht eingehalten wurden, Darlehensverträge und Versicherungsverträge.

Ein Versicherungsrechtsschutz hilft bei Streitigkeiten mit anderen Versicherungen - nicht aber mit derjenigen Versicherung, die den Versicherungsrechtsschutz stellt. Der Streitwert muss in solchen Fällen aber über einer bestimmten Summe - genannt wird 150 Euro - liegen.

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Steuerrechtsschutz
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Steuerrechtsschutz, Privatrechtsschutz und Vertragsrecht
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