Allgemeine Rechtsschutzbedingungen
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Rechtsschutzversicherung VersicherungsschutzartenMan unterscheidet verschiedene Schutzarten bei der Rechtsschutzversicherung. Kombinationen sind möglich, teilweise naheliegend. Von Seiten der Versicherer gibt es Paketangebote, die tariflich meist günstiger sind. Zu den Schutzarten zählen: Verkehrsrechtsschutz, Rechtschutz in Vertrags- und Sachenrecht, Arbeitsrechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, Schadensersatzrechtsschutz, Steuerrechtsschutz vor Gerichten, Strafrechtsschutz, Sozialgerichtsrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, Disziplinar- und Standesrechtsschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, Beratungsrechtsschutz im Bereich Familien- und Erbrecht, Datenrechtsschutz für Selbstständige, Firmen und Vereine, Mietrechtsschutz, Vermieterrechtsschutz. Der Leistungsfall tritt immer dann ein, wenn ein tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten vorliegt. Daraus ergibt sich aber, dass vorbeugende Rechtsberatung nicht abgedeckt ist. Die Versicherer prüfen zudem, ob die Rechtsverfolgung Erfolgsaussicht hat. |
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Wann tritt die Rechtsschutzversicherung Ein
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