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Rechtsschutzversicherung StrafrechtsschutzDer Strafrechtsschutz deckt Kosten für eine Verteidigung bei fahrlässigen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Dabei kann es sich beispielsweise um geringfügigere Verkehrsdelikte handeln. Grundsätzlich wird zwischen verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Verfahren unterschieden, von größter Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei verkehrsrechtlichen Prozessen besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn der Versicherte nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird. Ist dies der Fall, muss er sämtliche Kosten, die der Versicherer zahlte, zurückerstatten. Bei den anderen Prozessen hängt die Versicherungsleistung von der Art der Anklage ab. Wird ein Verbrechen oder eine Tat, die nur bei Vorsatz bestraft wird, vorgeworfen, entfällt der Versicherungsschutz. |
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