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Rechtsschutzversicherung SteuerrechtsschutzDer Steuerrechtsschutz deckt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten vor inländischen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Was im Gegenzug bedeutet, dass eine Klage vor einem ausländischen Gericht nicht bezahlt wird, ebenso wenig wie das Einspruchsverfahren, das dem Prozess regelmäßig vorausgeht. Auch wenn Streitfälle mit öffentlichen Einrichtungen vorkommen - wegen der Wasserrechnung oder der Erhöhung der Kosten für die Müllabfuhr - tritt diese Versicherung ein. Ein gerne gewähltes Beispiel für das Eintreten einer Steuerrechtsschutzversicherung sind Klagen gegen das Finanzamt, weil Werbungskosten bei der Einkommenssteuerklärung nicht anerkannt werden. Ein Sozialgerichtsrechtsschutz deckt, als Beispiel, Aufwendungen beim Streit bei Entschädigungen nach Arbeitsunfällen oder der Durchsetzung von Rentenansprüchen. |
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