Strafrechtsschutz
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Rechtsschutzversicherung

Versicherung von Selbstständigen

Selbstständige müssen für eine Privatrechtsschutzversicherung mehr bezahlen, weil sie nach den Erfahrungen der Versicherer öfter in gerichtliche Auseinandersetzungen verwickelt sind als Nichtselbstständige. Als Selbstständiger gilt, wer im vergangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von mehr als 12.000 Euro hatte, der aus einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit her stammte.

Eine Firmen- oder Berufsrechtsschutzversicherung für Selbstständige deckt den Arbeitsrechtsschutz (aber nur für den Versicherten) ab, den Schadensersatzrechtsschutz, den Steuerrechtsschutz vor Gerichten, den Strafrechtsschutz, den Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, den Sozialgerichtsrechtsschutz und den Disziplinar- und Standesrechtsschutz.

Nicht versichert sind Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Versicherungsnehmer und Streitigkeiten, die sich mit Kunden oder Lieferanten ergeben.

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Wartezeit und Kündigung
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Wartezeit und Kündigung, Strafrechtsschutz und Rechtschutz für Selbständige
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