Arbeitsrechtsschutz
Arbeitsrechtsschutz



Rechtsschutzversicherung

Privatrechtsschutzversicherung

Eine Privatrechtsschutzversicherung deckt verschiedene Rechtssegmente des Alltags beziehungsweise die damit verbundenen rechtlichen Risiken ab. Sie wird meist mit anderen Versicherungen verbunden, also der erwähnten Arbeitsrechtsschutzversicherung oder dem Beratungsrechtsschutz.

Schadensersatzrechtsschutz und Sozialgerichtsrechtsschutz können ebenfalls bis zu vertragsrechtlichen und strafrechtlichen Aspekten abgesichert werden.

Ein Beratungsrechtsschutz tritt dann ein, wenn wegen Änderungen der Rechtslage in Bezug auf Erbrecht, Lebenspartnerschaftsrecht oder Familienrecht eine anwaltliche Beratung notwendig wird. Das kann bei Scheidungen, einer Erbschaft oder auch der Geburt eines Kindes der Fall sein. Weil in dieser Angelegenheit keine Änderung der Rechtslage vorliegt, ist die Erstellung des eigenen Testamentes und somit die Erbregelung nicht versichert.

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Vertragsrecht
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Vertragsrecht, Arbeitsrechtsschutz und Privatrechtsschutz
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