Wartezeit und Kündigung
Wartezeit und Kündigung



Rechtsschutzversicherung

Kündigung durch den Versicherten

Eine Empfehlung lautet: Merkt der Versicherungsnehmer, dass er seiner Versicherung zu teuer wird und die ihn entsprechend loswerden will, sollte er besser selbst kündigen und sich sofort nach einem anderen Versicherer umschauen. Denn in dem Aufnahmeantrag für eine neue Versicherungspolice muss angegeben werden, ob man selbst bei der alten Versicherung kündigte oder aber gekündigt wurde.

Im letzten Fall werden bei der gewünschten Versicherung die Alarmglocken läuten und die Chancen, überhaupt einen anderen Versicherungsvertrag zu bekommen, sinken und sind teilweise gleich Null.

Bei einem Anschlussvertrag ist die Wartezeit zu beachten, um nicht für einige Monate ohne Versicherungsschutz zu sein.

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Rechtsschutz-Paket
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