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Rechtsschutzversicherung Disziplinar- und StandesrechtsschutzDas Versicherungsangebot unter der Bezeichnung Disziplinar- und Standesrechtsschutz wendet sich an Personen, für die Disziplinarvorschriften gelten - also Beamte und Soldaten - oder für die standesrechtliche Vorschriften - wie für Rechtsanwälte, Ärzte und Apotheker - zur Anwendung kommen. Für andere Personengruppen fällt daher die Notwendigkeit dieses Schutzes aus. Ein Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz übernimmt die Kosten für die Verteidigung in Fällen von Ordnungswidrigkeiten oder wenn Bußgeldverfahren eingeleitet wurden. Das kann sich auf Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, Lärmbelästigung durch Hundegebell oder Verstoß gegen die Gurtpflicht beziehen. Verfahren, die wegen Verstößen gegen Parkverbote oder Halteverbote eingeleitet werden, sind von dieser Versicherung ausgeschlossen. |
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