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Rechtsschutzversicherung Weitere Beispiele für LeistungsausschlussDer Baurisikoausschluss grenzt alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme aus dem Versicherungsschutz aus. Dazu gehört beispielsweise der Erwerb oder der Verkauf eines Grundstücks, der Bau oder der Umbau eines Gebäudes und die damit zusammenhängende Finanzierung, Streitfälle, die sich um Immobilienbewertung drehen oder die wegen Erschließungskosten und anderen Anliegerabgaben entstehen. Weiterhin werden im Regelfall Patent- und Urheberrechtsverfahren ausgeschlossen, ebenso wie Rechtsstreitigkeiten aufgrund eines Konkurses oder eines Vergleichs des Versicherten. Schließlich werden auch Rechtsstreitigkeiten, bei denen es sich um Erb- und Familienrechtsangelegenheiten handelt, nicht gedeckt. Klagen vor dem Verfassungsgericht oder vor internationalen Gerichtshöfen fallen ebenfalls unter die Ausschlussklausel. |
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Verkehrsrechtsschutzversicherung
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