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Raucherentwöhnung NichtraucherschutzgesetzDa etwa 3.300 Menschen in Deutschland jährlich an den Folgen des Passivrauchens sterben, ist nach dem Vorbild vieler anderer Länder am 1. September 2007 das EGBNichtrSchG = Nichtraucher- Schutzgesetz in Kraft getreten. Selbiges verbietet das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und auch in beispielsweise sämtlichen Bundesbehörden darf ausschließlich in abgetrennten Räumen geraucht werden. In den meisten Gaststätten ist das Rauchen zwar nicht generell verboten, ist aber nur in dafür vorgesehenen und separaten Räumen erlaubt (genaue Regelungen sind den einzelnen Bundesländern vorbehalten). In Bussen und in der Bahn ist das Rauchen vollständig verboten. |
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Aufhören mit Rauchen, Arteriosklerose durch Rauchen und Nichtraucherschutzgesetz Sie sind hier: Nichtraucherschutzgesetz |