Rendite fondgebundene Lebensversicherung
Rendite fondgebundene Lebensversicherung



Lebensversicherung

Beendigung eines Vertrages

Eine Lebensversicherung ist mit dem Versicherungsfall, mit dem Ende der Vertragslaufzeit oder mit der Kündigung des Vertrages beendet. Der Versicherungsgeber kann den Vertrag nur dann kündigen, wenn der Versicherte mit den Beitragszahlungen in Rückstand geraten ist.

Eine Ausnahme stellen Obliegenheitsverletzungen, also Pflichtverletzungen des Versicherten dar. Das bekannteste Beispiel dürfte eine bei der Gesundheitsprüfung verschwiegene schwerwiegende Erkrankung darstellen.

Drei Jahre nach Abschluss des Vertrages kann die Versicherung mit Verweis darauf vom Vertrag zurücktreten. Nach Ablauf dieser Frist, in denen der Versicherte Beweispflicht hat, kann die Versicherung auf Grund von arglistiger Täuschung klagen, steht aber selbst in der Beweispflicht.

16

Beitragsfreistellung
Beitragsfreistellung

Anfang
Beitragsfreistellung, Rendite fondgebundene Lebensversicherung und Versicherungsfall, Vertragslaufzeit, Kündigung
Sie sind hier: Beendigung eines Vertrages