Steuerbelastung Lebensversicherung
Steuerbelastung Lebensversicherung



Lebensversicherung

1. Januar 2005

Der 1. Januar 2005 markiert einen Einschnitt in der steuerlichen Behandlung von Beiträgen und Auszahlungen.

Im Rahmen der Riester-Verträge und Rürup-Renten sind die Beiträge bis zum Höchstsatz steuerlich absetzbar. Die Auszahlung von Kapitallebensversicherungen ist für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 geschlossen wurden steuerfrei, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre betrug, mindestens fünf Jahre eingezahlt wurde und ein Mindesttodesfallschutz von 60% besteht.

Bei Verträgen, die danach geschlossen wurden, muss der Kapitalertrag zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre betrug und der Vertrag erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres abläuft.

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Lebenversicherung
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Lebenversicherung, Steuerbelastung Lebensversicherung und Steuern für Beiträge und Auszahlung
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