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Lebensversicherung

"Verbundene Leben"

Eine besondere Form der Risikolebensversicherung ist die Versicherung auf verbundene Leben.

Hierbei werden durch die Risikolebensversicherung mehrere Personen erfasst. Tritt für eine dieser Personen der Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme an die anderen ausbezahlt. Hintergrund ist die Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen wie etwa Ehepartnern oder Teilhaber an einem Geschäft.

Die Beiträge der Risikolebensversicherung werden nach Alter des Versicherungsnehmers, seinem Geschlecht, seinem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, nach der Höhe der Versicherungssumme und der Laufzeit des Vertrages festgelegt.

Die Risikolebensversicherung kann auch als sogenannter Trägertarif für eine Reihe von Zusatzversicherungen genutzt werden - beispielsweise kann das für eine Berufsunfähigkeitsversicherung gelten.

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Kapitallebensversicherung
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