Versicherungsfall, Vertragslaufzeit, Kündigung
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Lebensversicherung BeitragsfreistellungDie Klagemöglichkeit der Versicherung wegen nicht geleisteter Versicherungsprämien bezieht sich ausdrücklich nicht auf den Fall einer vorübergehenden Beitragsfreistellung. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn auch mit niedrigerer Versicherungssumme. Die Höhe dieser beitragsfreien Versicherungssumme errechnet sich aus der Höhe der Beiträge und der bis zu dem Zeitpunkt abgelaufenen Vertragsdauer. Es wird darauf verwiesen, dass ein Blick in die Beispielrechnungen, die mit dem Vertragsabschluss von der Versicherung zugesandt werden, die Höhe der Versicherungssumme ausweisen sollte. Im Zweifelsfall hilft ein Anruf bei dem Versicherer. Allerdings hat die Sache einen Haken, denn eventuell abgeschlossene Zusatzversicherungen werden in den meisten Fällen nicht mehr gültig sein. |
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