Selbstbeteiligung
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Krankenversicherung

Kostenerstattung bei den "Privaten"

Die Gesetzlichen Krankenkassen sichern ihren Versicherten Sachleistungen in Form von ärztlicher Behandlung.

Die Privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der medizinischen Betreuung. Allerdings legt der Patient die Kosten aus, denn es ist seine Adresse, an die der Arzt seine Rechnung sendet. Diese Rechnung wird vom Versicherten der Privaten Krankenversicherung zugeschickt, von der er seine Auslagen zurückerhält.

Die Versicherung zahlt nicht, wenn Krankheiten und Unfälle auf Vorsatz beruhen, sie zahlt keine Entziehungskuren und Entziehungsmaßnahmen, keine Behandlungen nicht von ihr anerkannter Ärzte und keine ambulante Heilbehandlung an Kurorten, falls es sich nicht um den Wohnort des Versicherten handelt.

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Zusatzversicherung
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