Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung



Krankenversicherung

Gleichbehandlung und PKV

Die privaten Krankenversicherer sind nicht an das Solidaritätsprinzip gebunden. Sie berechnen ihre Beiträge nach den Kriterien Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Daraus wird das persönliche Risiko berechnet und nur genau das wird versichert.

Soweit die Theorie und nun folgt die Politik. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hebelt dieses Prinzip aus, indem die Kosten von Schwangerschaft und Entbindung auf alle Versicherten, also auch die männlichen, umgelegt werden.

Der nächste wesentliche Einschnitt ist der Basistarif, den ab 2009 alle Privaten Krankenversicherungen anbieten müssen. Der Gesetzgeber verpflichtet sie, mit dem Basistarif die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen zu erbringen.

18

Basistarif
Basistarif

Anfang
Basistarif, Private Krankenversicherung und Gleichbehandlungsgesetz PKV
Sie sind hier: Gleichbehandlung und PKV