|
|
Krankenversicherung Der Staat kann kürzenDie Tatsache, dass der Staat - oder wohl eher namentlich bekannte Gesundheitspolitiker - die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen, klingt nur im ersten Moment beruhigend. Dann kommt die Erinnerung an heftige Kürzungen des Leistungskataloges und die Einführung des sogenannten Selbstbehaltes, besser bekannt als Zuzahlung zu Medikamenten, bei Krankenhausaufenthalt und natürlich der Praxisgebühren. Nach der Beruhigungspille, die Bismarck der Arbeiterschaft kredenzte, haben vorzugsweise selbsternannte Fürsprecher des "kleinen Mannes" den Versicherten eine bittere Pille nach der anderen verabreicht. Die Zeiten, zu denen ein vollständiges Gebiss ein Statussymbol sein wird, könnten also wiederkommen, sofern nicht privat vorgesorgt wird. |
||
| 12 |
|
Anfang
Leistungen der Krankenkasse, Umlageprinzip und Gesundheitspolitik Sie sind hier: Der Staat kann kürzen |