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Krankenversicherung Grundlagen der Gesetzlichen KrankenversicherungDie heutige Grundlage der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist das Sozialgesetzbuch V, in dem die Aufgabe umrissen wird, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wieder herzustellen oder diesen Gesundheitszustand zu verbessern. Mit dieser Aufgabe betraut sind die Gesetzlichen Krankenkassen, die in Primärträger, Ersatzkassen und Spezialkassen unterschieden werden. Diese Unterscheidungen haben für die heute Versicherten keine Bedeutung mehr, da der Gesetzgeber durch das Gesundheitsstrukturgesetz von 1996 die freie Wahl der Kassen festgeschrieben hat. Zu den Primärträgern zählen die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen und die Innungskassen. Ersatzkassen haben sich im Verband der Angestellten-Krankenkassen oder im Arbeiter-Ersatzkassen-Verband organisiert. |
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