Versicherungspflicht
Versicherungspflicht



Krankenversicherung

Finanzierung der Gesetzlichen Krankenkassen

Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen werden durch die Beiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber finanziert. Der einzelne Arbeitnehmer muss einen bestimmten Prozentsatz seines Bruttolohnes, zur Zeit zwischen 12% und 15%, an die Krankenkasse abführen.

Ursprünglich teilten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Betrag, so dass bei einem Beitragssatz von 12% auf den Arbeitnehmer 6% entfielen, auf den Arbeitgeber derselbe Prozentsatz. Seit 2005 muss der Versicherte 0,9% mehr an Kassenbeitrag zahlen.

Der Gesetzgeber bezweckte damit eine Entlastung der Arbeitgeber von allzu hohen Lohnnebenkosten, um die Konkurrenzfähigkeit - und dadurch die Arbeitsplätze - der heimischen Industrie zu sichern.

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Umlageprinzip
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Umlageprinzip, Versicherungspflicht und Finanzierung der Kassen
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