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Krankenversicherung BeitragsbemessungsgrenzeDie Jahresarbeitsentgeltgrenze ist gleichbedeutend mit der Versicherungspflichtgrenze. Seit 2003 ist diese Grenze von der Beitragsbemessungsgrenze unterschieden. Mit Beitragsbemessungsgrenze wird eine Höchstsumme bezeichnet, bis zu der das Einkommen beitragspflichtig ist. Was über dieser Summe liegt, wird nicht in die Berechnung einbezogen. Wird diese Beitragsberechnungsgrenze erhöht, muss der Versicherte mehr zahlen. Seine Krankenkasse kann sich aber immer noch damit brüsten, dass sie es nicht nötig hatte, ihren prozentualen Beitragssatz zu erhöhen. Durchschnittlich wurden im Jahr 2005 bei 70 Millionen Versicherten pro Kopf 2070 Euro eingezahlt, da in diesen Berechnungen auch die beitragsfrei Versicherten enthalten sind, zahlte jeder eigentliche Zahler einiges mehr im Jahr. |
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