Gleichbehandlungsgesetz PKV
Gleichbehandlungsgesetz PKV



Krankenversicherung

Der Basistarif

Der Basistarif, zu dem die Politik - oder genauer formuliert, die in diesem Fall zuständige Bundesgesundheitsministerin - die Privaten Krankenversicherer verpflichtet, "zwingt" trifft es ebenso, muss die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen enthalten und darf die Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenkassen nicht übersteigen.

Zudem müssen die Privaten Krankenversicherungen auch alte oder kranke Kunden aufnehmen, die bisher keine Chance auf eine Aufnahme hatten. Viele dieser möglichen Neukunden werden sich nicht kostendeckend versorgen lassen. Zahlen werden die Bestandskunden, denen höhere Beiträge ins Haus stehen. Allerdings steht eine verfassungsgerichtliche Klärung des Themas Basistarif aus. Sie könnte den Privatversicherten Entlastung bringen.

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Altersrückstellung
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Altersrückstellung, Gleichbehandlungsgesetz PKV und Basistarif
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