|
|
Krankenversicherung Altersrückstellung bei der PKVDie Privaten Krankenkassen finanzieren sich aus Beiträgen der Versicherten, denen eine Risikoberechnung zugrunde liegt. Die Privaten Krankenkassen sind verpflichtet, eine Altersrückstellung anzulegen. Mit dieser Rücklage soll vermieden werden, dass innerhalb einer Tarifgruppe, bedingt durch das zunehmende Alter der Versicherten und dadurch steigende Gesundheitskosten, eine übermäßige Erhöhung der Beiträge notwendig wäre. Bisher war es so, dass diese Rückstellung beim Wechsel eines Versicherten zu einer anderen Privaten Krankenversicherung nicht mitgenommen werden konnte. Was bedeutet, dass die Versicherung diese Summe behielt. Im ersten Halbjahr 2009 können nun auch Altkunden zumindest einen Teil ihrer Altersrückstellung bei einem Wechsel mitnehmen. |
||
| 20 |
|
Anfang
PKV Kosten, Basistarif und Altersrückstellung Sie sind hier: Altersrückstellung bei der PKV |