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Hausverwaltung Allgemeine HausverwaltungUnabhängig davon, welche Immobilie verwaltet wird, lässt sich die Hausverwaltung auch selbst in einige speziellere Bereiche unterteilen. Bezogen auf Mietimmobilien gehören zur allgemeinen Hausverwaltung die Besichtigung von frei gewordenen Wohnungen mit Mietinteressenten und die Überprüfung von deren Bonität. Nach dem Zustandekommen des Mietverhältnisses muss ein Protokoll über die Wohnungsübergabe erstellt werden. Nach dem Ende eines Mietverhältnisses muss die Wohnungsübergabe geregelt durchgeführt werden. Das bei der Wohnungsübergabe erstellte Protokoll wird herangezogen, um etwaige Mängel feststellen zu können. Dem ehemaligen Mieter muss die Mietkaution ausgezahlt werden. Juristisch knifflig wird es, wenn bei nicht ordnungsgemäßer Wohnungsübergabe die Kaution einbehalten werden muss. |
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- Stichwörter: Nebenkostenabrechnung, Hausverwalter Software und Wohnungsverwaltung Allgemeine Hausverwaltung |