Liegenschaftsverwaltung



Hausverwaltung

Hausverwalter nach Wohnungseigentumsgesetz

Handelt es sich bei der zu verwaltenden Immobilie um ein Haus mit Eigentumswohnungen, agiert der Hausverwalter in einem gänzlich anderen juristischem Umfeld. Maßgeblich sind das schon erwähnte Wohnungseigentumsgesetz, die Gemeinschaftsordnung und die gültigen Vereinbarungen und Beschlüsse der Eigentümerversammlung.

Abgesehen von diesem Hintergrund ähneln sich die Aufgaben dieser Hausverwaltung und derjenigen von Mietobjekten sehr. Ansprechpartner ist in den meisten Fällen der Verwaltungsbeirat. Mit ihm müssen alle Maßnahmen und Planungen abgestimmt werden, besonders im Bereich von Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten.

Um den Wert der Immobilie für alle Eigentümer zu erhalten, ist ihre Überwachung und das frühzeitige Erkennen von Sanierungsbedarf notwendig, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.

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Eigentumsverwaltung

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Eigentumsverwaltung, Liegenschaftsverwaltung und Wohnungseigentumsverwaltung
Hausverwalter nach Wohnungseigentumsgesetz