Objektverwaltung



Hausverwaltung

Juristische Hausverwaltung

Die Mitarbeit eines Volljuristen in der Objektverwaltung wird von einem Hausverwaltungs-Dienstleister in seiner Firmenbeschreibung gesondert hervorgehoben. Für alle Fälle, in denen der angestellte Jurist die an ihn gerichteten Fragen nicht angemessen behandeln kann, gibt es meist einen Beratungsvertrag mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei.

Die Einleitung von Rechtsmaßnahmen gegen säumige Mieter gehört zu den Grundleistungen aller Hausverwaltungen. Wichtiger dürfte die juristisch einwandfreie Formulierung von Mietverträgen sein, zumal sich die Gesetzgebung ständig weiter entwickelt und die einschlägigen Gerichtsurteile zur Vermeidung aller juristischen Schwachstellen auch einbezogen werden müssen.

Die Durchsetzung von Mieterhöhungen mit Blick auf die gesetzlichen Bestimmungen zählt zu den weiteren Aufgaben.

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Immobilienbetreuung

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Immobilienbetreuung, Objektverwaltung und Immobilienverwalter
Juristische Hausverwaltung