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Hausverwaltung Juristische Hausverwaltung (2)Bei Prozessen vertritt die Hausverwaltung den Eigentümer oder die Eigentümer in deren Namen und auf deren Rechnung. Der Abschluss von Versicherungen gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Glasschäden und für die Haus-Haftpflichtversicherung wird mit dem Eigentümer der Immobilie abgestimmt. Tritt ein Schadensfall ein, vertritt die Hausverwaltung den Eigentümer gegenüber der Versicherung und kümmert sich um die Schadensfestsetzung. Die Erstellung einer Hausordnung gehört in den Bereich der juristischen Hausverwaltung. Die Einhaltung einer solchen Hausordnung ist zu überwachen. Für die Gemeinschaftsflächen müssen Reinigungspläne erstellt werden, auch hier bedarf es einer Überwachung ihrer Einhaltung und manchmal der Erinnerung der Mieter an ihre Pflichten. |
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- Stichwörter: Hausmeisterdienste, Immobilienverwalter und Immobilienbetreuung Juristische Hausverwaltung (2) |