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Hausverwaltung Technische Hausverwaltung (2)Renovierungsmaßnahmen oder Reparaturen müssen durch die technische Hausverwaltung in Auftrag gegeben, überwacht und schließlich abgenommen werden. Ab dann ist mit der Rechnungsprüfung die kaufmännische Hausverwaltung angesprochen. Zur technischen Hausverwaltung zählt das Abschließen von Wartungsverträgen für Heizungsanlage oder Fahrstuhl, die Überwachung und Abnahme der Wartungsarbeiten. Schließlich kann zu diesem Bereich auch die Einstellung von Hausmeistern, Hauswarten oder anderen Hilfskräften gehören. Die Dienstverträge mit diesen Personen sind zu schließen, es ist zu überwachen, ob sie ihren Pflichten in der verlangten Weise nachkommen und eventuell ist für die Entlassung dieser Angestellten zu sorgen und nach geeigneteren Ersatzleuten zu suchen. |
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