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Energieausweis Wer braucht keinen Energieausweis?Grundsätzlich gilt: Wer in seinem eigenen Haus wohnt, nicht vermietet, verkauft, keine Änderungen oder Anbauten vornehmen will, der kann dem Energieausweis eine lange Nase drehen. Gebäude unter 50 Quadratmeter Nutzfläche sind von den Regelungen bezüglich des Energieausweises nicht betroffen. Das gilt gleichermaßen für Gebäude, die nach Landesrecht unter Denkmalschutz stehen. Ferienhäuser oder andere Gebäude, die nicht regelmäßig bewohnt werden - also nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt, werden als Ausnahme behandelt, ebenso wie Gebäude, die nur für kurze Dauer errichtet werden, zum Beispiel Zelte oder Traglufthallen. Ställe und Gewächshäuser zählen auch zu den Ausnahmen. |
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