Gebäudeenergieausweis



Energieausweis

Energieausweis ausstellen

Wer darf einen Energieusweis ausstellen? Geht es um Energieausweise für Neubauten, ändern sich die Regelungen im Landesrecht nicht. Danach können in den meisten Fällen die sogenannten Bauvorlageberechtigten sowie bestimmte Spezialisten den Energieausweis ausstellen.

Geht es um schon bestehende Gebäude, greifen die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung. Energieausweise für Wohn- wie für Nichtwohngebäude können danach Absolventen von Fach- und Hochschulen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik ausstellen.

Wer zwar eine andere naturwissenschaftliche oder technische Fachrichtung studierte, allerdings mit einem der genannten Ausbildungsschwerpunkte, wird ebenfalls zu der Gruppe von Experten gezählt, die Energieausweise ausstellen können.

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