Energieausweis erstellen



Energieausweis

Berechnungsgrundlagen für Energieausweise

Energieausweise können auf der Basis des berechneten Energiebedarfs oder auf der Basis des gemessenen Energieverbrauches erstellt werden.

Der verbrauchsbasierte Energieausweis ist preiswerter. Bis zum 1. Oktober 2008 haben alle Gebäudebesitzer noch die Wahl. Ab dann gilt: Für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, muss ein Energieausweis auf der Grundlage des Bedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gibt es auch: Falls diese Gebäude bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 schon erfüllt haben oder entsprechend nachgerüstet wurden. Für Nichtwohngebäude besteht nach wie vor Wahlfreiheit zwischen den beiden Berechnungsgrundlagen.

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Energieausweis Bedarf

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Energieausweis Bedarf, Energieausweis erstellen und Energieeinsparverordnung
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