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Energieausweis Und wer darf ihn noch ausstellen?Niemand sollte an der Fähigkeit des Gesetzgebers zweifeln, Verwirrung zu stiften. So wurde eine zweite Gruppe definiert, die Energieausweise ausstellen darf - allerdings nur für Wohngebäude, im Gegensatz zu der anderen Expertengruppe, die sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude beurteilen darf. Zur zweiten Gruppe gehören unter anderem Innenarchitekten, staatlich anerkannte Techniker mit Ausbildungsschwerpunkt Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen, sofern sie noch weitere Qualifikationen erfüllen. Einfacher ist es sicherlich, im Internet nach einem Experten in der Nähe des Wohnortes zu suchen, um nur ein Beispiel zu nennen, wie die Energieeffizienz bei der Expertensuche gesteigert werden kann. |
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