Energieausweis Gesetz



Energieausweis

Die Energieeinsparverordnung, EnEV

Grundlage aller Regelungen ist die Energieeinsparverordnung, als EnEV abgekürzt. Sie regelt folgende Bereiche:

  • Inhalt und Ausstellung von Energieausweisen für Gebäude
  • energetische Mindestanforderungen für Neubauten
  • energetische Mindestanforderungen, wenn es um Modernisierung, Erweiterung, Umbau, Ausbau von bestehenden Gebäuden geht
  • Mindestanforderungen für die Technik von Heizungsanlagen, für die Kühltechnik und die Raumlufttechnik
  • Inspektion von Klimaanlagen mit Blick auf deren Energieverbrauch

Die EnEV gilt für alle beheizten und gekühlten Gebäude. Ausnahmeregelungen bestehen für Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt, gekühlt oder benutzt werden, wie zum Beispiel Ferienhäuser und für weitere Gebäude mit spezieller Nutzung wie Ställe oder Gewächshäuser.

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Die Energieeinsparverordnung, EnEV