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Energieausweis Bedarfsorientierter EnergieausweisEnergieausweis auf der Grundlage des EnergiebedarfsBei Neubauten werden die Planungsunterlagen zur Berechnungsgrundlage herangezogen. Bei bestehenden Gebäuden ist zu unterscheiden zwischen Eigentümer- oder Mieterwechsel und einem Anbau oder einer Änderung. Wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist, müssen diesselben Daten wie beim Neubau vorgelegt werden. Ansonsten wird der beauftragte Fachmann vor Ort die notwendigen Daten aufnehmen. Allerdings hat der Gesetzgeber die Möglichkeit gegeben, dass der Eigentümer dem Aussteller - also dem beauftragten Experten - die notwendigen Daten über einen Fragebogen zukommen lässt. Dieser prüft die Daten und nutzt sie als Grundlage für die Ausstellung des Energieausweises, sofern sie ihm plausibel erscheinen. |
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- Stichwörter: Energieausweis Formular, Energieeinsparverordnung und Energieausweis Bedarf Bedarfsorientierter Energieausweis |