Energieausweis EnEV



Energieausweis

Energieausweis - für was und wann?

Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll. In diesem Fall muss dem Interessenten der Energieausweis vorgelegt werden, sollte dieser es verlangen.

Da die Ausstellung der Energieausweise nur durch eine beschränkte Anzahl von Fachleuten durchgeführt werden kann, wurde eine zeitliche Staffelung vorgesehen:

Ab dem 1. Juli 2008 ist ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden erforderlich, die bis zum Jahr 1965 gebaut wurden.

Ab dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Gebäude, gleich welchen Baujahres erforderlich.

Ab 1. Juli 2009 auch für Nichtwohngebäude.

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Energiepass

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