Energieeinsparung



Energieausweis

Energieausweis und Energiepass

Im Zusammenhang mit Energieausweis wird manchmal auch die Bezeichnung Energiepass verwendet. Offiziell ist inzwischen allerdings nur noch der Begriff "Energieausweis".

Der Energiepass war sozusagen ein Vorläufer - die Deutsche Energie-Agentur GmbH (Dena) entwickelte vor einigen Jahren den Prototyp eines Formulars zur Erfassung des Energiebedarfs von Gebäuden, das unter dem Namen Energiepass bis Ende des Jahres 2004 in einem Feldversuch erprobt wurde.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) nutzt und beschreibt den Begriff Energieausweis für das öffentlich-rechtliche Zertifikat. Der Energiepass, wie ihn die Dena ausstellte, behält seine Gültigkeit für zehn Jahre ab dem Termin der Ausstellung.

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Energieausweis Gesetz

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