BU Rente



Berufsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsminderungsrente

So fies kann der Staat doch nicht sein...? Lässt man an dieser Stelle alle Überlegungen über den Unterschied zwischen Reformen, die Leistungskürzungen sind und strukturellen Reformen außen vor, dann bleibt eine unbestrittene Tatsache: Staatliche Fürsorge wird von allen Arbeitnehmern bezahlt - und sie muss bezahlbar sein.

Die Rentenreform ersetzte die Berufsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente. Diese wird als halbe und als volle Rente ausbezahlt. Abhängig ist das vom Leistungsvermögen der betroffenen Person.

Wer mehr als sechs Stunden "Restleistungsvermögen" pro Tag hat, bekommt nichts. Bei drei bis sechs Stunden ist es die halbe Erwerbsminderungsrente, unter drei Stunden Restleistungsvermögen gibt es die volle Erwerbsminderungsrente.

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Private Berufsunfähigkeitsversicherung

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