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Autoversicherung

Insassenunfallversicherung (2)

Eine Insassenunfallversicherung bedeutet eine zusätzliche Sicherung der Beifahrer. Zudem kann ein Fahrer nicht seine eigene Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, falls er selbst zu Schaden kommt. Diese Lücke wird durch eine Insassenunfallversicherung geschlossen. Bei Unfällen im Ausland haftet diese Versicherung.

Je nach Vertrag haftet sie auch dann, wenn ein Unfall durch höhere Gewalt zustande kam - beispielsweise durch Blitzschlag. Eine Haftungsfreistellung durch seine Mitfahrer sichert den Lenker des Automobils vor weitergehenden Ansprüchen, falls es zu einem Unfall kommt. Damit verzichten die Beifahrer aber lediglich auf den Ersatz von Schäden, die von den Versicherungen nicht übernommen werden.

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