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Autoversicherung Antreten zur MeldungVersicherte müssen ihrem Kfz-Versicherer alle relevanten Änderungen ihrer Fahrzeugnutzung mitteilen, sonst verletzen sie ihre Obliegenheitspflicht. Das bezieht sich beispielsweise auf ein Tuning des Wagens, das bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Wer endlich seinen Traumjob gefunden hat, dafür aber eine längere Anfahrt mit dem Auto in Kauf zu nehmen hat, muss die Versicherung ebenfalls unbedingt informieren. Denn die gefahrenen Kilometer pro Jahr fließen in die Angebote der Versicherer ein. Wenn also statt 10.000 km nun jährlich die doppelte Strecke auf dem Tacho steht, handelt es sich um eine "gefahrerhebliche Umstellung", deren Verschweigen im Falle eines Falles zu Problemen führt. |
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