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Autoversicherung InsassenunfallversicherungIm Urteil von Fachleuten wird die Insassenunfallversicherung teilweise als unnötig, zumindest als weniger wichtig eingestuft. Grundsätzlich muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einspringen. Sie bezahlt für Schäden, die bei den Insassen des Unfallgegners entstehen, aber auch für Schäden bei den eigenen Mitfahrern. Geschieht der Unfall auf dem Weg zur Arbeit, tritt die gesetzliche Unfallversicherung neben die Kfz-Haftpflichtversicherung. Kommt es zu einem Unfall, an dem der Fahrer keine Schuld trägt - weil beispielsweise ein Reifen platzt oder Gegenstände auf der Fahrbahn lagen - muss die Kfz-Haftpflichtversicherung dennoch bezahlen. Eine private Unfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz auch bei einem Autounfall. |
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