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Autoversicherung

Regressanspruch der Haftpflicht-Versicherung

Wurde der Unfall mit dem versicherten Fahrzeug durch grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz herbeigeführt, ist der Versicherer dennoch verpflichtet, für den Schaden des Versicherten einzustehen. Allerdings, dies ist das große Aber, kann die Versicherung in diesen Fällen Regress vom Versicherten fordern. Die Höhe des Regressanspruches ist auf 5.000 Euro begrenzt.

Vor Gericht wurden dem Versicherer auch schon höhere Summen zugesprochen, weil die Verfehlung des Versicherten schwerwiegend schien. Unter Vorsatz wird das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gezählt. Grob fahrlässig handelt, wer beispielsweise mit abgefahrenen Reifen bei Wolkenbruch eine Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Aquaplanings ignoriert.

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