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Autoversicherung Deckungssumme der Kfz-HaftpflichtDie gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssumme beträgt 2,5 Millionen Euro für Personenschäden und 500.000 Euro bei Sachschäden. Die meisten Versicherer gewähren eine pauschale maximale Deckungssumme, die zwischen 50 Millionen und 100 Millionen Euro liegt. Dabei wird die zu zahlende Summe pro geschädigter Personen auf acht Millionen begrenzt. Dem Versicherungsnehmer wird empfohlen, zur eigenen Sicherheit die Deckungssumme bei der Kfz-Haftpflicht von 100 Millionen Euro zu wählen. Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, gegenüber dem Geschädigten alle finanziellen Verpflichtungen bis zur Höhe der Deckungssumme zu erbringen. Ab dann allerdings ist der Versicherte unter Umständen selbst in der Pflicht, die Differenzsumme bis zur Erstattung aller Ersatzforderungen aufzubringen. |
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