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Autoversicherung Pflichten gegenüber der VersicherungZu den Pflichten nach Abschluss eines Vollkasko-Vertrages gehört unter anderem die gesetzeskonforme Nutzung des Fahrzeugs. Ein sarkastisches Beispiel: Wird der Wagen als Fluchtfahrzeug nach einem Banküberfall genutzt, sind eventuelle Beulen nicht mehr durch die Vollkasko-Versicherung abgedeckt. Es muss dafür gesorgt werden, dass von dem Fahrzeug kein unberechtigter Gebrauch gemacht werden kann. Bei Fahrten ohne Führerschein - das heißt, während der Führerschein entzogen ist - verweigert die Versicherung die Zahlung von Schäden. Ist der Schadensfall eingetreten, muss die Versicherung innerhalb einer Woche informiert werden, der Unfallhergang muss aufgeklärt werden und der Versicherte hat die Verpflichtung, den Schaden möglichst gering zu halten. |
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