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Autoleasing LeasingratenversicherungIn den Leasingverträgen ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung zwingend vorgeschrieben. Versäumt der Leasingnehmer diese Pflicht, kann der Vertrag vom Leasinggeber gekündigt werden. Eine Vollkaskoversicherung ist ein Gebot der Vernunft, denn alle Reparaturkosten fallen dem Kunden zur Last. Daneben gibt es spezifische Versicherungsangebote für den Leasingnehmer. Die Leasingratenversicherung sichert gegen Ratenausfall durch nicht selbst verschuldete Arbeitslosigkeit - zwei ausgefallene Raten können zur Auflösung des Vertrages führen. Eine Restschuldversicherung springt beim Ableben des Leasingnehmers ein und bewahrt die Hinterbliebenen davor, sich mit den vertragsgemäß zu zahlenden Leasingraten belasten zu müssen. Versicherungen müssen als Kostenfaktoren in alle Berechnungen mit einbezogen werden. |
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