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Riester-Rente

Die Bezeichnung Riester-Rente geht auf Walter Riester, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in der Regierung Schröder, zurück. Anlass für die Propagierung einer staatlich geförderten Zusatzrente war die Senkung des Nettorentenniveaus für den statistischen Durchschnittsrentner von 70% auf 67%.

Gesetzliche Grundlage der Förderung ist das Altersvermögensgesetz. Die große Koalition verständigte sich am 26. Februar 2008 darauf, die Ansprüche aus der Riester-Rente in vollem Umfang zum Erwerb selbstgenutzter Immobilien zuzulassen. Damit soll vor allem jungen Familien der Einzug in das eigene Haus erleichtert werden.

Es gibt verschiedene Anbieter von Riester-Verträgen wie Bausparkassen und Versicherungs- oder Fondsgesellschaften. Alle müssen eine Reihe von Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllen.

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Riesterrente

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