Altersvorsorge Riester



Altersvorsorge

Zertifizierung und Sparformen bei der Riester-Rente

Die Zertifizierung ist eine Überprüfung der angebotenen Sparformen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Zu den Voraussetzungen der Zertifizierung zählen: Leistungen erst ab dem 60. Lebensjahr des Anzahlers, eine Garantie von Beitragssumme und staatlichen Zulagen als Mindestsumme bei Beginn der Auszahlung, laufende Beitragszahlungen, vierteljährliche Kündigungs- und Ruhestellungsmöglichkeit, eine Auszahlung als Leibrente oder in Form eines Auszahlungsplanes, der mit einer Leibrente ab dem 85. Lebensjahr verbunden ist.

Zu den Sparformen, die als Riester-Renten förderfähig sind, gehören: Banksparplan (der zu Beginn der Rentenauszahlung in eine Rentenversicherung umgewandelt wird), private Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung, Fondsplan, Pensionskasse oder Pensionsfonds.

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Rüruprente

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