Betriebliche Altersversorgung



Altersvorsorge

Probleme der betrieblichen Altersversorgung

Im heutigen Arbeitsleben ist es nicht immer so, dass ein Arbeitnehmer seine gesamte Lebensarbeitszeit bei einem einzigen Arbeitgeber verbringt. Insofern stellt sich die Frage, was mit den erworbenen Ansprüchen geschieht, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet wird.

Da der Gesetzgeber diese Form der Altersvorsorge attraktiv machen will, gibt es Regelungen, die die Übernahme der Versorgung durch einen neuen Arbeitgeber sichern sollen. Allerdings existieren auch Fristen, das heißt, der Arbeitnehmer muss mindestens fünf Jahre an seinem Arbeitsplatz verbracht und das 30. Lebensjahr vollendet haben, um sich seine Ansprüche zu sichern. Bei Insolvenz des Arbeitgebers sind die Leistungen weiterhin garantiert.

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Altersvorsorge Pensionskasse

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