Altersversorgung



Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Von betrieblicher Altersvorsorge wird dann gesprochen, wenn einem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber eine Versorgungszusage gegeben wird, selbstverständlich im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis. Das Stichwort lautet Entgeltumwandlung - der Arbeitnehmer verzichtet zugunsten seiner Altersversorgung auf zukünftiges Gehalt.

Steuervorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber machen diese Variante interessant. In manchen Fällen wird hier von einer "Eichel-Rente" gesprochen. Das Betriebsrentengesetz bildet den gesetzlichen Rahmen und legt fest, auf welche Weise eine betriebliche Altersversorgung organisiert werden kann.

Es gibt fünf Durchführungswege: Absicherung durch Pensionskasse, durch Pensionsfonds, Unterstützungskasse, durch eine direkte Zusage des Arbeitgebers oder durch eine Direktversicherung. Dem Arbeitnehmer bleibt meist keine Wahlmöglichkeit.

10

Betriebliche Altersvorsorge Direktversicherung

Anfang - Stichwörter:
Betriebliche Altersvorsorge Direktversicherung, Altersversorgung und Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersvorsorge