Betriebliche Altersvorsorge Direktversicherung



Altersvorsorge

Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge ist freiwillig, wird aber in bestimmten Bereichen staatlich gefördert. Sie beruht auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das eingezahlte Kapital sowie die Zinsen stehen dem Sparer zu. Der Anleger erhält sein Kapital entweder in einer Einmalzahlung oder als Rente im Rahmen eines Auszahlungsplanes zurück.

Dort wo der Staat die private Altersvorsorge unterstützt, legt er den Sparern Beschränkungen auf. Das bezieht sich auf den Personenkreis, der von den Zulagen profitieren kann, auf das Verbot von Beleihung, Veräußerung oder Vererbung der Ansprüche.

Auf der anderen Seite können solche Guthaben nicht gepfändet oder bei Bedürftigkeit nicht auf das Vermögen angerechnet werden.

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Private Altersvorsorge Riester

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